Dieser Artikel wurde ursprünglich in Englisch verfasst und automatisch übersetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Garantie von Sennheiser
(Stand: Februar 2026)
Sennheiser electronic SE & Co. KG, Am Labor 1, 30900 Wedemark, Deutschland (im Folgenden „Sennheiser“) garantiert dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) gemäß den folgenden Bestimmungen (im Folgenden „Garantiebedingungen“), dass die professionellen Audioprodukte von Sennheiser (im Folgenden „Produkte“) bei normaler und bestimmungsgemäßer Verwendung für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Kaufdatum eines neuen Produkts von einem autorisierten Händler (im Folgenden „Garantiezeitraum“, die Garantie gemäß diesen Garantiebedingungen im Folgenden „Sennheiser-Garantie“) frei von Herstellungs-, Teile-, Material- oder Verarbeitungsfehlern sind. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Sennheiser-Garantie unberührt.
1. Umfang der Garantie
1.1 Die Sennheiser-Garantie gilt für die unter https://spares.sennheiser.com/de-de/catalog (im Folgenden „Sennheiser-Produktkatalog“) aufgeführten professionellen Audioprodukte von Sennheiser. Für alle Sennheiser Consumer Audioprodukte wenden Sie sich bitte an die Sonova Holding AG (http://www.sennheiser-hearing.com).
1.2 Diese Sennheiser-Garantie gilt für alle Herstellungs-, Teile-, Material- oder Verarbeitungsfehler. Die Sennheiser-Garantie deckt ausschließlich Mängel ab, die bei normaler Verwendung auftreten.
1.3 Die Sennheiser-Garantie gilt nicht für folgende Teile:
- Akkus und Batterien.
- Kopfhörerabdeckungen.
- Ohr- und/oder Kopfhörerpolster.
- Kabel-Clips.
- Mikrofon-Windschutze aus Schaumstoff.
- Taschen.
- Alle anderen Teile oder Zubehörteile, die normalem Verschleiß unterliegen.
1.4 Die Sennheiser-Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
- Geringfügige Mängel oder Abweichungen in der Qualität des Produkts, die den Wert oder die Eignung des Produkts für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- Mängel, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung zurückzuführen sind (z. B. Bedienungsfehler, mechanische Schäden, falsche Betriebsspannung). Als bestimmungsgemäße Verwendung im Sinne dieser Garantiebedingungen gilt die Verwendung des Produkts unter den in der Gebrauchsanweisung genannten Bedingungen.
- Jede Verwendung des Produkts, die entweder der Auslegung des Produkts oder der vom Hersteller vorgesehenen Verwendung des Produkts entgegensteht.
- Fehlfunktionen des Produkts, die durch einen Konflikt oder eine Inkompatibilität zwischen Softwareanwendungen verursacht werden, die auf dem defekten Produkt oder auf der Hardware installiert sind, mit der das Produkt kontinuierlich interagiert.
- Defekte aufgrund von Verschleiß.
- Schäden oder Funktionsunfähigkeit, die durch unangemessene Reparaturarbeiten durch den Kunden oder ein nicht autorisiertes Reparaturzentrum verursacht werden.
- Jede von dem Kunden oder einem Dritten vorgenommene Änderung an den Produkten, sofern Sennheiser der Art und dem Umfang der Änderung nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat.
- Defekte durch höhere Gewalt.
- Mängel, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bekannt waren.
- Produkte, bei denen das Typenschild, die Seriennummer oder das Sicherheitsetikett entfernt oder geändert wurde.
- Produkte, die Flüssigkeiten oder Chemikalien jeglicher Art und/oder extremen Temperaturen, Feuchtigkeit oder Nässe ausgesetzt wurden.
- Gefälschte Produkte oder Produkte, die über von Sennheiser nicht autorisierte Vertriebskanäle erworben werden.
1.5 Sennheiser verpflichtet sich, den Mangel nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten durch Reparatur oder Austausch durch neue oder überholte Teile zu beheben. Alle Originalteile, die im Rahmen der Leistungserbringung ausgetauscht wurden, werden Eigentum von Sennheiser. Die neuen oder Ersatzteile werden Eigentum des Kunden.
1.6 Reparaturen oder Austausche im Rahmen dieser Sennheiser-Garantie berechtigen nicht zur Verlängerung oder zum Wiederbeginn des Garantiezeitraums. Reparaturen und Austausche im Rahmen dieser Sennheiser-Garantie können mit funktionsgleichen Austauscheinheiten erfolgen.
2. Erweiterte Garantie
Eine Erweiterte Sennheiser-Garantie wird für bestimmte Produkte gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erweiterte Sennheiser-Garantie angeboten. Die Erweiterte Sennheiser-Garantie kann – abhängig vom jeweiligen Produkt oder einem konkreten kommerziellen Angebot – entweder kostenpflichtig oder unentgeltlich gewährt werden und setzt gegebenenfalls einen Erwerb und/oder eine Registrierung gemäß den Vorgaben von Sennheiser voraus.
Die Erweiterte Sennheiser-Garantie bewirkt ausschließlich eine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit um weitere 12, 24 oder 36 Monate, je nach Fall. Alle übrigen Bestimmungen der Sennheiser-Garantiebedingungen bleiben hiervon unberührt und gelten auch während des verlängerten Garantiezeitraums uneingeschränkt fort.
3. Eingeschränkte Garantie
Produkte, die als „C-Bestand“ gekennzeichnet sind, unterliegen einer eingeschränkten Garantie. Unter C-Bestand fallen Produkte, die möglicherweise geöffnet bzw. aus dem Karton genommen wurden und minimale sichtbare Verschleißerscheinungen aufweisen, aber vollständig funktionsfähig sind. Im Falle der eingeschränkten Garantie ist der Garantiezeitraum auf 12 Monate reduziert. Alle anderen Bestimmungen dieser Garantiebedingungen gelten entsprechend.
4. Geltendmachung von Garantieansprüchen
4.1 Wenn Sie einen Anspruch im Rahmen der Sennheiser-Garantie geltend machen möchten, gehen Sie bitte auf https://spares.sennheiser.com/de-de/catalog und wählen Sie Ihr Produkt aus. Folgen Sie den detaillierten Anweisungen zur Rücksendung. Die Geltendmachung eines Anspruchs im Rahmen der Sennheiser-Garantie kann von einer Registrierung des Produkts unter Angabe Ihrer persönlichen Daten abhängig sein.
4.2 Länderspezifische Regelungen:
4.2.1 Lateinamerika
In allen Ländern Lateinamerikas (einschließlich Argentinien, Bolivien, Brasilien, Karibikstaaten, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Mexiko, Peru, Trinidad und Tobago, Uruguay und Venezuela) kann ein Garantieanspruch unter der Sennheiser-Garantie ausschließlich geltend gemacht werden, wenn das Produkt in dem Land erworben wurde, in dem der Anspruch erhoben wird.
Wenn Sie das Produkt in einem anderen Land erworben haben, wenden Sie sich bitte an den Sennheiser-Kundendienst in dem Land, in dem der Kauf erfolgt ist.
Haben Sie das Produkt bei einem autorisierten Fachhändler in dem Land erworben, in dem Sie den Anspruch geltend machen, erhalten Sie vollständige und uneingeschränkte Leistungen aus der Sennheiser-Garantie bei jedem autorisierten Fachhändler in diesem Land.
Wenn Sie das Produkt bei einem nicht autorisierten Händler oder über einen nicht autorisierten Vertriebskanal (z. B. Grau‑/Parallelimporte) erworben haben, können Sie sich dennoch an die autorisierten Fachhändler in Ihrem Land wenden, um Leistungen im Rahmen der Sennheiser-Garantie zu erhalten. In diesem Fall ist der autorisierte Fachhändler jedoch berechtigt, für erforderliche Ersatzteile etwaige anfallende Einfuhrabgaben, Gebühren oder Steuern gesondert in Rechnung zu stellen.
4.2.2 China
Die Sennheiser-Garantiebedingungen gelten für Produkte, die in der Volksrepublik China erworben wurden, mit Ausnahme von Hongkong, Macao und Taiwan („Festlandchina“).
Für im Festlandchina erworbene C‑Stock‑Produkte besteht keinerlei Garantieanspruch, einschließlich der in Abschnitt 3 beschriebenen beschränkten Garantie.
4.3 Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg (oder Ihr Garantiezertifikat) als Nachweis für den Kauf auf. Um Ansprüche im Rahmen der Sennheiser-Garantie geltend zu machen, muss der Kunde die Originalrechnung mit dem Kaufdatum beifügen. Die Seriennummer des gelieferten Produkts muss mit der Seriennummer gemäß Kaufbeleg des Kunden übereinstimmen. Andere Dokumente, wie Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, PayPal- oder eBay-Bestätigungen, Frachtbriefe, Stücklisten oder andere Versanddokumente reichen nicht aus, um einen Anspruch im Rahmen der Sennheiser-Garantie zu belegen.
4.4 Garantiereparaturen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturdienstleistungen von Sennheiser-/Neumann-Produkten und müssen gemäß dem darin beschriebenen Verfahren durchgeführt werden.
4.5 Die Kosten für Reparaturen, die nicht gemäß diesen Garantiebedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparaturdienstleistungen von Sennheiser-/Neumann-Produkten durchgeführt wurden, werden nicht erstattet, und die Sennheiser-Garantie deckt keine Reparaturen oder Schäden ab, die sich aus solchen Reparaturen ergeben können.
5. Haftungsbeschränkung
5.1 Sennheiser haftet nicht für den Verlust von Daten. Im Rahmen der Sennheiser-Garantie haftet Sennheiser nicht für finanzielle Verluste, Ausfallzeiten, Leih- oder Mietgeräte, Reisekosten, entgangenen Gewinn oder Ähnliches. Die Haftung von Sennheiser ist auf den Kaufwert des Produkts beschränkt.
5.2 Weitere Ansprüche des Kunden gegen Sennheiser im Rahmen der Sennheiser-Garantie, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
6. Gesetzliche Ansprüche und anwendbares Recht
Die Rechte des Kunden nach geltendem nationalen Recht, d. h. die aus dem Kaufvertrag entstehenden Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, bleiben von dieser Sennheiser-Garantie unberührt. Diese Sennheiser-Garantie gilt zusätzlich zu den geltenden Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen und beschränkt nicht die Rechte von Verbrauchern gegenüber Verkäufern oder andere zwingende oder unverzichtbare Rechte nach nationalem oder europäischem Recht gemäß dem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen.
Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen diese Garantiebedingungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Soweit gesetzlich vorgeschrieben gilt für Verbraucher das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
7. Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, unterliegen alle gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Hannover/Deutschland und nach unserem Ermessen dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden. In allen anderen Fällen kann Sennheiser oder der Kunde Klage vor einem beliebigen gesetzlich zuständigen Gericht erheben.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
| Produkt | Artikelnummer | Standardgarantie | Erweiterte Garantie | Bedingungen |
| TeamConnect Bar Small |
700104 700105 700106 700107 700108 700109 |
2 | 3 | |
| TeamConnect Bar Medium |
700110 700111 700112 700113 700114 |
|||
| TeamConnect Ceiling 2 |
509161 509178 507488 |
2 | 5 |
Nur wenn nach dem 01.01.2023 hergestellt Muss innerhalb von 4 Wochen nach Kauf registriert werden: http://www.sennheiser.com/product-warranty-landing-en |
| TeamConnect Ceiling Medium |
700234 700710 700294 700295 |
|||
| e 602-II | 500797 | 2 | 10 | Nur USA |
| e 604 | 004519 | |||
| e 608 | 004520 | |||
| e 609 Silver | 500074 | |||
| e 614 | 009895 | |||
| e 825-S | 004511 | |||
| e 835 | 004513 | |||
| e 835-S | 004514 | |||
| e 845 | 004515 | |||
| e 845-S | 004516 | |||
| e 865 | 004846 | |||
| e 865-S | 004847 | |||
| e 901 | 500198 | |||
| e 902 | 500199 | |||
| e 904 | 500200 | |||
| e 906 | 500202 | |||
| e 908 B | 500203 | |||
| e 908 B ew | 500204 | |||
| e 914 | 500206 | |||
| e 935 | 009421 | |||
| e 945 | 009422 | |||
| e 965 | 500881 |